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Vorsteuer DE erklärt

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Mar 25, 2025

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15 min read

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Vorsteuer in Deutschland einfach erklärt

Vorsteuer in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden zum Vorsteuerabzug für Unternehmen

Vorsteuer in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden zum Vorsteuerabzug für Unternehmen

Definition: Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist der Betrag an Umsatzsteuer, den ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt. Diese Steuer wird vom Finanzamt erhoben und kann von den Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs können Unternehmen die Vorsteuer von der von ihnen eingenommenen Umsatzsteuer abziehen, wodurch sie nur die Differenz an das Finanzamt abführen müssen. Die Vorsteuer ist ein zentrales Element im deutschen Umsatzsteuersystem und ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerlast zu minimieren. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die regelmäßig Investitionen tätigen oder hohe Betriebsausgaben haben. Beispielsweise, wenn ein Unternehmen Materialien für die Herstellung seiner Produkte kauft und dafür 1.000 Euro (netto) bezahlt, muss es zusätzlich 190 Euro (19 % Umsatzsteuer) zahlen. Dieser Betrag von 190 Euro stellt die Vorsteuer dar, die das Unternehmen später vom Finanzamt zurückfordern kann, wenn es seine Umsatzsteuervoranmeldung einreicht.

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug funktioniert im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes und ermöglicht es Unternehmen, die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Einkäufe gezahlt haben, von der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Verkäufe erheben, abzuziehen. Dies geschieht in mehreren Schritten:

  • Einkauf von Waren oder Dienstleistungen: Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen kauft, zahlt es den Nettopreis plus Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer ist die Vorsteuer.

  • Dokumentation: Das Unternehmen muss die Vorsteuer in seinen Buchhaltungsunterlagen dokumentieren, um sie später geltend machen zu können.

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung gibt das Unternehmen die eingenommene Umsatzsteuer (aus Verkäufen) und die gezahlte Vorsteuer (aus Einkäufen) an.

  • Abzug der Vorsteuer: Das Unternehmen zieht die gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen Umsatzsteuer ab. Wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, kann das Unternehmen die Differenz vom Finanzamt zurückfordern.

Beispiel: Ein Unternehmen kauft Büromaterial für 100 Euro netto und zahlt 19 Euro Umsatzsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung kann es die 19 Euro Vorsteuer abziehen, wenn es Umsatzsteuer auf seine Verkäufe erhebt.

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?

Vorsteuerabzugsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Umsatzsteuer erheben und abführen. Dies umfasst sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Die Vorsteuer kann abgezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Unternehmer ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerpflichtig.

  • Die Einkäufe, für die die Vorsteuer geltend gemacht wird, sind für die unternehmerische Tätigkeit bestimmt.

  • Der Unternehmer hat eine ordnungsgemäße Rechnung, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entspricht.

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Wer ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt?

Es gibt bestimmte Gruppen von Personen und Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören:

  • Kleinunternehmer: Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit und können daher keine Vorsteuer abziehen.

  • Privatpersonen: Einzelpersonen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben, sind ebenfalls nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

  • Bestimmte juristische Personen: Einige gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgeschlossen sein.

Sonderfall: Vereine

Vereine können unter bestimmten Umständen vorsteuerabzugsberechtigt sein, insbesondere wenn sie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe führen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dabei ist es wichtig, dass:

  • Der Verein eine ordnungsgemäße Buchführung führt und die Einnahmen aus den wirtschaftlichen Aktivitäten dokumentiert.

  • Die Ausgaben, für die die Vorsteuer geltend gemacht wird, direkt mit den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen in Verbindung stehen.

Es ist jedoch zu beachten, dass Vereine, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen und keine wirtschaftlichen Aktivitäten ausüben, in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Was sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug?

Um den Vorsteuerabzug in Deutschland geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt und dienen dazu, sicherzustellen, dass nur berechtigte Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Umsatzsteuerpflicht: Der Unternehmer muss umsatzsteuerpflichtig sein und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen.

  • Verwendung für unternehmerische Tätigkeiten: Die gekauften Waren oder Dienstleistungen müssen für die unternehmerische Tätigkeit des Unternehmens verwendet werden.

  • Ordnungsgemäße Rechnungen: Der Unternehmer muss über ordnungsgemäße Rechnungen verfügen, die alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten, wie z.B. den Nettobetrag, den Umsatzsteuersatz und den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.

  • Fristen beachten: Der Vorsteuerabzug muss innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden, in der Regel im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Jahreserklärung.

Beispiel für anteiligen Vorsteuerabzug

Ein anteiliger Vorsteuerabzug kommt zum Tragen, wenn ein Unternehmer sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. In solchen Fällen kann der Unternehmer nur einen Teil der Vorsteuer abziehen, die er für seine Einkäufe gezahlt hat. Hier ein Beispiel:

Ein Unternehmen betreibt ein Fitnessstudio und vermietet zusätzlich einen Raum für private Feiern. Die Einnahmen aus dem Fitnessstudio unterliegen der Umsatzsteuer, während die Vermietung des Raumes umsatzsteuerfrei ist. Angenommen, das Unternehmen hat für die Anschaffung von Fitnessgeräten 1.190 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer) gezahlt. Die Vorsteuer beträgt in diesem Fall 190 Euro.

Da das Unternehmen jedoch auch umsatzsteuerfreie Einnahmen erzielt, kann es nur einen Teil der Vorsteuer abziehen. Der Anteil der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen beträgt 70 %, während die umsatzsteuerfreien Einnahmen 30 % ausmachen. Der anteilige Vorsteuerabzug wird wie folgt berechnet:

  • Vorsteuerbetrag: 190 Euro

  • Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen: 70 %

  • Berechneter Vorsteuerabzug: 190 Euro × 70 % = 133 Euro

Das Unternehmen kann somit 133 Euro als Vorsteuer abziehen, während die restlichen 57 Euro (190 Euro - 133 Euro) nicht abgezogen werden können.

Was ist vorsteuerabzugsfähig?

Vorsteuerabzugsfähig sind alle Ausgaben, die ein Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit tätigt und für die er eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Vorsteuer kann abgezogen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Waren oder Dienstleistungen müssen für die unternehmerische Tätigkeit genutzt werden.

  • Der Unternehmer muss umsatzsteuerpflichtig sein und die entsprechenden Rechnungen aufbewahren.

  • Die Ausgaben müssen im Zusammenhang mit der Erbringung von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen stehen.

Typische Beispiele für vorsteuerabzugsfähige Ausgaben sind:

  • Büromaterialien (z.B. Papier, Stifte)

  • Fahrzeugkosten (z.B. Benzin, Wartungskosten für betriebliche Fahrzeuge)

  • Software und IT-Dienstleistungen

  • Werbung und Marketingkosten

Sonderfall: Betriebsfeiern

Betriebsfeiern sind ein spezieller Fall, wenn es um die Vorsteuerabzugsfähigkeit geht. Grundsätzlich sind die Kosten für Betriebsfeiern, die der Förderung des Betriebsklimas dienen, vorsteuerabzugsfähig. Allerdings gibt es einige Einschränkungen:

  • Die Vorsteuer kann nur für Betriebsfeiern abgezogen werden, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit stattfinden.

  • Die Kosten für die Feier dürfen 110 Euro pro Teilnehmer nicht überschreiten. Bei höheren Kosten ist der Vorsteuerabzug nur anteilig möglich.

  • Die Feier muss für alle Mitarbeiter zugänglich sein, um als Betriebsausgabe anerkannt zu werden.

Beispiel: Ein Unternehmen veranstaltet eine Weihnachtsfeier für seine Mitarbeiter und gibt dafür 1.000 Euro aus. Wenn 10 Mitarbeiter teilnehmen, beträgt der Preis pro Teilnehmer 100 Euro, was unter der Grenze von 110 Euro liegt. In diesem Fall kann das Unternehmen die Vorsteuer für die gesamte Veranstaltung abziehen.

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Was ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen?

Es gibt bestimmte Ausgaben, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind. Dazu gehören:

  • Privatkosten: Alle Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dazu zählen z.B. private Lebensmittel oder persönliche Kleidung.

  • Repräsentationskosten: Aufwendungen für Geschenke oder Bewirtung, die der Repräsentation dienen, sind nur eingeschränkt abzugsfähig. In der Regel können nur 70 % der Vorsteuer abgezogen werden.

  • Bestimmte Dienstleistungen: Einige Dienstleistungen, wie z.B. die Nutzung von Hotelzimmern für private Zwecke, sind ebenfalls vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Unternehmen sollten darauf achten, dass sie nur die Vorsteuer abziehen, die tatsächlich für unternehmerische Zwecke verwendet wird, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wann erfolgt der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug kann in der Regel im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht werden. Dies geschieht, wenn ein Unternehmer seine Umsatzsteuerpflicht anmeldet und die entsprechenden Steuererklärungen einreicht. Der genaue Zeitpunkt, zu dem der Vorsteuerabzug erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Rechnungsdatum: Der Vorsteuerabzug kann in dem Zeitraum geltend gemacht werden, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass der Unternehmer die Vorsteuer für Einkäufe abziehen kann, die innerhalb des betreffenden Zeitraums getätigt wurden.

  • Zahlungsdatum: Wenn eine Rechnung bereits bezahlt wurde, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug ebenfalls in der entsprechenden Periode geltend machen, auch wenn die Rechnung erst später ausgestellt wird.

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Der Vorsteuerabzug erfolgt in der Regel im Rahmen der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung. Unternehmer müssen ihre Vorsteuerbeträge in der entsprechenden Erklärung angeben und können diese dann vom Finanzamt zurückfordern.

Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Umsatzsteuervorabzug geltend machen

Der Vorsteuerabzug kann ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, an dem die Rechnung ausgestellt wird und die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Rechnung aufbewahren und sicherstellen muss, dass sie alle erforderlichen Angaben enthält, wie z.B.:

  • Den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens

  • Den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers

  • Das Ausstellungsdatum der Rechnung

  • Die Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen

  • Den Nettobetrag und den Umsatzsteuersatz

  • Den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Sonderregelung: Pauschaler Vorsteuerabzug

Der pauschale Vorsteuerabzug ist eine besondere Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz, die es bestimmten Unternehmen ermöglicht, die Vorsteuer pauschal zu berechnen, anstatt die tatsächliche Vorsteuer für jeden einzelnen Einkauf zu ermitteln. Diese Regelung richtet sich insbesondere an kleine Unternehmen und Selbstständige, die einen vereinfachten Ansatz zur Berechnung ihrer Umsatzsteueranmeldungen suchen.

Die wichtigsten Merkmale des pauschalen Vorsteuerabzugs sind:

  • Einfachheit: Unternehmen müssen keine detaillierte Buchführung über alle Vorsteuerbeträge führen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.

  • Pauschalsatz: Der pauschale Vorsteuerabzug erfolgt in der Regel auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes der Umsätze. Dieser Prozentsatz kann je nach Branche variieren.

  • Voraussetzungen: Um den pauschalen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. eine Umsatzgrenze nicht überschreiten.

Beispiel: Ein Kleinunternehmer erzielt einen Jahresumsatz von 50.000 Euro. Wenn der pauschale Vorsteuerabzug in Höhe von 10 % zulässig ist, kann das Unternehmen 5.000 Euro als Vorsteuer abziehen, ohne die tatsächlichen Vorsteuerbeträge für seine Einkäufe nachweisen zu müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der pauschale Vorsteuerabzug nicht für alle Unternehmen geeignet ist. Unternehmen, die hohe Investitionen tätigen oder regelmäßig hohe Vorsteuerbeträge zahlen, sollten möglicherweise die regulären Vorsteuerabzugsregelungen in Betracht ziehen, um von den tatsächlichen Vorsteuerbeträgen zu profitieren.

Wie funktioniert die Buchung der Vorsteuer?

Die Buchung der Vorsteuer ist ein zentraler Bestandteil der Buchhaltung für Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Die Vorsteuer wird in der Regel als Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen erfasst, die das Unternehmen für seine Einkäufe bezahlt hat. Um die Vorsteuer korrekt zu buchen, müssen bestimmte Buchungssätze beachtet werden.

Buchungssatz für die Vorsteuer

Der Buchungssatz für die Vorsteuer lautet in der Regel:

Wareneinkauf (Aufwandskonto) 1000 Euro an Vorsteuer (Umsatzsteuerkonto) 190 Euro an Verbindlichkeiten (Passivkonto) 1190 Euro

In diesem Beispiel kauft ein Unternehmen Waren im Wert von 1.000 Euro netto. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %, was 190 Euro entspricht. Der Gesamtbetrag von 1.190 Euro wird als Verbindlichkeit erfasst, die das Unternehmen an den Lieferanten zahlen muss.

Die Buchung der Vorsteuer erfolgt in zwei Schritten:

  • Der Nettobetrag der Waren wird auf das entsprechende Aufwandskonto gebucht.

  • Die Vorsteuer wird auf das Umsatzsteuerkonto (Vorsteuerkonto) gebucht, um sie später im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen alle Eingangsrechnungen sorgfältig aufbewahren und die entsprechenden Buchungen zeitnah vornehmen, um eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung zu gewährleisten. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt Nachweise über die Vorsteuerabzüge verlangen, weshalb eine ordnungsgemäße Dokumentation unerlässlich ist.

Ein Beispiel für den Vorsteuerabzug

Um den Vorsteuerabzug besser zu verstehen, betrachten wir ein praktisches Beispiel. Angenommen, ein Unternehmen namens "Muster GmbH" verkauft Möbel und kauft Materialien für die Herstellung dieser Möbel ein. Die Muster GmbH ist umsatzsteuerpflichtig und kann daher die Vorsteuer von ihren Einkäufen abziehen.

Einkauf von Materialien:

  • Die Muster GmbH kauft Holz und Beschläge für 1.000 Euro netto.

  • Die Umsatzsteuer beträgt 19 %, also 190 Euro.

  • Der Gesamtbetrag, den die Muster GmbH an den Lieferanten zahlt, beträgt 1.190 Euro.

In diesem Fall kann die Muster GmbH die 190 Euro als Vorsteuer abziehen. Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

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Verkauf von Möbeln:

  • Die Muster GmbH verkauft die hergestellten Möbel für 2.000 Euro netto.

  • Die Umsatzsteuer beträgt ebenfalls 19 %, also 380 Euro.

  • Der Gesamtbetrag, den der Kunde zahlt, beträgt 2.380 Euro.

Berechnung des Vorsteuerabzugs:

Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung gibt die Muster GmbH die eingenommene Umsatzsteuer (380 Euro) und die gezahlte Vorsteuer (190 Euro) an. Der Vorsteuerabzug wird wie folgt berechnet:

  • Umsatzsteuer auf Verkäufe: 380 Euro

  • Vorsteuer auf Einkäufe: 190 Euro

Nettozahlung an das Finanzamt:

Die Muster GmbH muss die Differenz an das Finanzamt abführen:

380 Euro (Umsatzsteuer) - 190 Euro (Vorsteuer) = 190 Euro (Zahlung an das Finanzamt)

Durch den Vorsteuerabzug kann die Muster GmbH ihre Steuerlast effektiv senken und nur die Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer an das Finanzamt abführen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig der Vorsteuerabzug für die Liquidität und die finanzielle Planung eines Unternehmens ist.

Vorsteuerabzug zusammengefasst

Der Vorsteuerabzug ist ein zentrales Element des deutschen Umsatzsteuersystems, das es Unternehmen ermöglicht, die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Einkäufe gezahlt haben, von der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Verkäufe erheben, abzuziehen. Dies führt zu einer Reduzierung der Steuerlast und verbessert die Liquidität der Unternehmen.

Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte zum Vorsteuerabzug zusammengefasst:

  • Definition: Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen zahlen.

  • Berechtigung: Vorsteuerabzugsberechtigt sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer, die die Vorsteuer für ihre unternehmerischen Aktivitäten geltend machen.

  • Voraussetzungen: Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, wie z.B. die ordnungsgemäße Rechnung und die Verwendung der Waren oder Dienstleistungen für die unternehmerische Tätigkeit.

  • Vorsteuerabzug im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung: Der Vorsteuerabzug erfolgt in der Regel im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung.

  • Sonderregelungen: Es gibt spezielle Regelungen wie den pauschalen Vorsteuerabzug, der kleinen Unternehmen eine vereinfachte Handhabung ermöglicht.

  • Ausnahmen: Bestimmte Ausgaben sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, z.B. private Kosten oder Repräsentationsaufwendungen.

Der Vorsteuerabzug trägt maßgeblich zur Steuerneutralität bei, indem er sicherstellt, dass Unternehmen nur die Umsatzsteuer auf den Mehrwert ihrer Produkte oder Dienstleistungen zahlen. Dies fördert die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Vorsteuer?

Die Höhe der Vorsteuer entspricht dem Umsatzsteuersatz, der auf die Waren oder Dienstleistungen angewendet wird, die ein Unternehmen kauft. In Deutschland beträgt der reguläre Umsatzsteuersatz 19 %, während ein ermäßigter Satz von 7 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt. Die Vorsteuer wird auf den Nettobetrag der Einkäufe berechnet. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Waren im Wert von 1.000 Euro netto kauft, beträgt die Vorsteuer bei einem Satz von 19 % 190 Euro (1.000 Euro x 0,19).

Wann darf keine Vorsteuer abgezogen werden?

Es gibt mehrere Situationen, in denen ein Unternehmer keine Vorsteuer abziehen darf:

  • Kleinunternehmerregelung: Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit und können daher keine Vorsteuer abziehen.

  • Private Ausgaben: Vorsteuer kann nicht für Ausgaben abgezogen werden, die nicht im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, wie z.B. private Einkäufe.

  • Repräsentationsaufwendungen: Kosten für Geschenke oder Bewirtung, die der Repräsentation dienen, sind nur eingeschränkt abzugsfähig (in der Regel 70 % der Vorsteuer).

  • Bestimmte Dienstleistungen: Einige Dienstleistungen, wie z.B. Hotelübernachtungen für private Zwecke, sind ebenfalls vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Wie können Sie sich die Vorsteuer zurückholen?

Um die Vorsteuer zurückzuholen, müssen Unternehmen den Vorsteuerabzug im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Rechnungen aufbewahren: Alle Eingangsrechnungen, die Vorsteuer enthalten, müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

  • Umsatzsteuervoranmeldung einreichen: Die Vorsteuerbeträge werden in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben, die in der Regel monatlich oder vierteljährlich eingereicht wird.

  • Vorsteuerabzug berechnen: Die gezahlte Vorsteuer wird von der eingenommenen Umsatzsteuer abgezogen. Der Differenzbetrag wird an das Finanzamt überwiesen oder kann zurückgefordert werden, wenn die Vorsteuer höher ist.

  • Zahlung erhalten: Wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag an das Unternehmen.

Es ist wichtig, alle Fristen und Anforderungen für die Umsatzsteuervoranmeldung zu beachten, um sicherzustellen, dass der Vorsteuerabzug erfolgreich geltend gemacht werden kann.

Relevante Gesetze und Urteile (Quellen)

Im deutschen Umsatzsteuerrecht sind verschiedene Gesetze und Urteile von Bedeutung, die die Grundlagen für den Vorsteuerabzug und dessen Anwendung festlegen. Hier sind einige der wichtigsten gesetzlichen Regelungen und relevanten Urteile:

  • Umsatzsteuergesetz (UStG): Das zentrale Gesetz, das die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer regelt. Es enthält alle relevanten Bestimmungen zum Vorsteuerabzug, einschließlich der Voraussetzungen und der Berechnungsgrundlagen.

  • Abgabenordnung (AO): Dieses Gesetz regelt die allgemeinen Vorschriften für das Steuerrecht in Deutschland, einschließlich der Fristen und Verfahren für die Steuererklärung und -festsetzung.

  • Europäisches Recht: Die Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union beeinflusst die nationale Gesetzgebung zur Umsatzsteuer und legt die Rahmenbedingungen für den Vorsteuerabzug in den Mitgliedstaaten fest.

  • Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH): Zahlreiche Urteile des BFH haben die Auslegung von Vorschriften im Umsatzsteuerrecht geprägt. Diese Urteile klären oft spezifische Fragen zum Vorsteuerabzug und dessen Anwendbarkeit in besonderen Fällen.

Ein Beispiel für ein relevantes Urteil ist das BFH-Urteil vom 15. November 2018 (Aktenzeichen: V R 16/17), in dem entschieden wurde, dass die Vorsteuer auch dann abgezogen werden kann, wenn die Rechnung nicht alle formalen Anforderungen erfüllt, solange die wesentlichen Informationen vorhanden sind und der Vorsteuerabzug nicht missbräuchlich erfolgt.

Unternehmen sollten sich mit diesen Gesetzen und Urteilen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie den Vorsteuerabzug korrekt anwenden und mögliche rechtliche Risiken vermeiden.

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