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Gehalt oder Dividende

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Gehalt oder Dividende aus Ihrer estnischen OÜ: Was wird wie besteuert?

Estland verlangt kein Mindestgehalt – Dividende allein ist erlaubt. Gehalt kostet 22 %+33 %, Dividende 22/78, plus deutsche Steuer obendrauf.

Estland verlangt kein Mindestgehalt – Dividende allein ist erlaubt. Gehalt kostet 22 %+33 %, Dividende 22/78, plus deutsche Steuer obendrauf.

Sie können sich aus Ihrer estnischen OÜ auf drei Wegen auszahlen: als Gehalt, als Geschäftsführervergütung oder als Dividende — und jede Variante wird an einer völlig anderen Stelle besteuert. Die kurze Antwort zuerst: Estland zwingt Sie zu keinem Mindestgehalt; eine reine Dividendenauszahlung ist rechtlich zulässig und in der e-Residency-Praxis der Normalfall. Der Haken liegt woanders. Zahlen Sie sich Gehalt für Arbeit, die Sie tatsächlich in Estland leisten, fallen 22 % Einkommensteuer plus 33 % Sozialsteuer an, mit einer Mindestbemessung von 886 € im Monat (292,38 € Mindestsozialsteuer). Dividenden kosten 22/78 auf Ebene der OÜ — und werden anschließend, weil Sie als deutscher Steuerresident weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bleiben, in Deutschland noch einmal besteuert. Wer die drei Auszahlungswege verwechselt oder die deutsche Seite der Rechnung ignoriert, zahlt am Ende mehr, nicht weniger.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Mindestgehalt. Estnisches Recht schreibt keine Mindestvergütung für Geschäftsführer vor — eine reine Dividendenauszahlung ist legal.

  • Gehalt für Arbeit in Estland kostet am meisten: 22 % Einkommensteuer plus 33 % Sozialsteuer, mindestens 292,38 € im Monat (Bemessungsgrundlage 886 €).

  • Geschäftsführervergütung ist immer estnisches Einkommen — 22 % Steuer, egal von wo aus Sie arbeiten. Mit A1-Bescheinigung entfällt die estnische Sozialsteuer.

  • Dividenden kosten 22/78 auf Unternehmensebene (22 % effektiv), ohne estnische Quellensteuer — werden in Deutschland aber als Kapitalertrag mit 26,375 % Abgeltungsteuer erneut belastet.

  • Führen Sie die OÜ faktisch aus Deutschland, kann das Finanzamt sie über den Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) als deutsches Unternehmen behandeln — der estnische 0 %-Vorteil auf thesaurierte Gewinne entfällt dann vollständig.

  • Dividenden dürfen Sie nur auf Basis eines festgestellten Jahresabschlusses ausschütten — die Sechs-Monats-Frist für den Jahresbericht hat damit direkten Einfluss auf Ihre Auszahlungsplanung.

Muss ich mir aus meiner estnischen OÜ überhaupt ein Gehalt zahlen?

Nein. Weder das estnische Gesellschaftsrecht noch das Einkommensteuer- oder das Sozialsteuergesetz verpflichten eine OÜ, ihre Geschäftsführung zu vergüten. Ein Vorstandsmitglied kann sein Mandat unbegrenzt lange unbezahlt ausüben. Das unterscheidet Estland von Systemen, die einem Geschäftsführer ein fiktives Gehalt unterstellen oder eine Mindestsozialabgabe unabhängig von der tatsächlichen Auszahlung verlangen. Für eine estnische Firma ist die Auszahlung an Sie selbst damit reine Gestaltungsfrage, keine Rechtspflicht.

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Was bedeuten die 886 € wirklich?

Die 886 € sind kein Geschäftsführer-Minimum. In Estland liegt der Mindestlohn 2026 bei 886 € im Monat von Januar bis März und bei 946 € ab dem 1. April; getrennt davon ist 886 € die monatliche Bemessungsgrundlage für die Mindestsozialsteuer (292,38 €). Beide Regeln greifen ausschließlich bei einem Arbeitsvertrag (tööleping). Ohne Arbeitsvertrag und ohne Vergütung betrifft Sie keine der beiden Zahlen. Seit 2023 genügt zudem ein Stammkapital von 0,01 € für die Gründung — auch daraus lässt sich keine Zahlungspflicht an sich selbst ableiten.

Gehalt, Geschäftsführervergütung oder Dividende: Wie wird jede Variante besteuert?

Estland kennt drei Wege, Geld aus der OÜ zu sich selbst zu bewegen, und jeder unterliegt einem eigenen Regime. Gehalt vergütet Arbeit unter einem Arbeitsvertrag. Geschäftsführervergütung (juhatuse liikme tasu) vergütet die gesetzlichen Pflichten als Vorstandsmitglied. Dividende ist eine Rendite auf Ihre Anteile, unabhängig von geleisteter Arbeit. Die Verwechslung dieser drei Kategorien ist der häufigste Grund, warum e-Resident-Gründer mit der estnischen Steuerbehörde EMTA aneinandergeraten.


Gehalt

Geschäftsführervergütung

Dividende

Was besteuert wird

Tatsächliche Arbeit unter Arbeitsvertrag

Gesetzliche Pflichten als Vorstandsmitglied

Rendite auf Ihre Gesellschaftsanteile

Satz in Estland

22 % Einkommensteuer + 33 % Sozialsteuer (Mindestbasis 886 €/Monat = 292,38 €)

22 % Einkommensteuer + 33 % Sozialsteuer auf den tatsächlichen Betrag (keine Mindestbasis)

22/78 auf den Nettobetrag (= 22 % des Vorsteuergewinns), auf Ebene der OÜ

Quellensteuer bei Ihnen persönlich

Ja, einbehalten von der OÜ

Ja, einbehalten von der OÜ

Nein — 0 % für Ausschüttungen an Nicht-Ansässige

Steuerpflichtig in Estland bei Arbeit außerhalb Estlands

Nein — nur bei physischer Arbeit in Estland

Ja — immer, unabhängig vom Aufenthaltsort

Nur auf Unternehmensebene

Wer erklärt es

Die OÜ, Formular TSD Anlage 1

Die OÜ, Formular TSD Anlage 1

Die OÜ, Formular TSD Anlage 7 plus INF 1

Fälligkeit

Bis zum 10. des Folgemonats

Bis zum 10. des Folgemonats

Bis zum 10. des Monats nach dem Ausschüttungsbeschluss

Gehalt (Arbeitsvertrag / tööleping)

Ein Arbeitsvertrag ist die teuerste und für die meisten Gründer am wenigsten relevante Variante. Er löst 33 % Sozialsteuer mit der Mindestbasis von 886 € im Monat aus, dazu 1,6 % Arbeitnehmer- und 0,8 % Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung sowie die kapitalgedeckte Rente für estnische Ansässige. Entscheidend für Sie als deutschen Steuerresidenten: Estland besteuert das Gehalt eines Nicht-Ansässigen nur, wenn die Arbeit physisch in Estland stattfindet oder Sie sich länger als 182 Tage in einem 12-Monats-Zeitraum zu Arbeitszwecken dort aufhalten. Schreiben Sie Ihren Code von Ihrem Wohnzimmer in Köln aus, ist dieses Gehalt kein estnisches Einkommen — deshalb aber noch lange nicht steuerfrei, denn Deutschland greift zu.

Geschäftsführervergütung (juhatuse liikme tasu)

Hier verhält es sich umgekehrt, und genau das übersehen viele Gründer. Vergütung, die eine estnische Gesellschaft an ein Mitglied ihres Leitungsorgans zahlt, ist unabhängig vom Ausführungsort estnisches Einkommen. Estland erhebt 22 % Einkommensteuer, einbehalten von der OÜ und auf TSD Anlage 1 bis zum 10. des Folgemonats erklärt — ob Sie in Berlin, Bangkok oder Buenos Aires sitzen, spielt keine Rolle.

Die 33 % Sozialsteuer kommen hinzu, mit einem entscheidenden Unterschied zum Gehalt: die Mindestbemessung gilt nicht für Geschäftsführervergütungen. Sie wird auf den tatsächlich gezahlten Betrag berechnet. Zahlen Sie sich 200 € Vergütung, schuldet die Gesellschaft 66 €, nicht 292,38 €. Der Preis dafür: Estnische Krankenversicherung setzt eine deklarierte Sozialsteuer von mindestens 292,38 € im Monat voraus — eine kleine Vergütung kauft also Steuerpflicht ohne Versicherungsschutz.

Dividende

Dividenden werden genau einmal besteuert, auf Ebene der Gesellschaft, mit 22/78 auf den ausgeschütteten Nettobetrag — rechnerisch 22 % des Vorsteuergewinns. Schütten Sie 23.400 € aus, zahlt die OÜ 6.600 € Einkommensteuer, erklärt auf TSD Anlage 7 plus INF 1 bis zum 10. des Folgemonats. Es fällt keine Sozialsteuer und keine estnische Quellensteuer auf gewöhnliche Dividenden an Nicht-Ansässige an. Gewinn, den Sie in der Gesellschaft belassen, ist bis zur Ausschüttung mit 0 % besteuert — der eigentliche strukturelle Vorteil des estnischen Systems.

Dividenden unterliegen zudem einer gesellschaftsrechtlichen Hürde, die Gehalt und Vergütung nicht kennen: Sie dürfen nur auf Basis eines festgestellten Jahresabschlusses, per Gesellschafterbeschluss und nur ausgezahlt werden, solange das Nettovermögen über der gesetzlichen Grenze bleibt. Ohne festgestellten Abschluss keine rechtmäßige Dividende — weshalb die Sechs-Monats-Frist für den Jahresbericht (was zu tun ist, wenn Sie sie verpasst haben) für ausschüttungswillige Gründer echte Konsequenzen hat.

Estland verlangt von Ihnen nichts. Ihr Wohnsitzland hat dazu eine Meinung — und diese Meinung kostet Geld.

Was kostet eine Auszahlung von 30.000 € wirklich? Eine Beispielrechnung

Nehmen wir 30.000 € Unternehmensgeld — die gesamte Summe, die die OÜ verlässt, Steuern eingerechnet — und rechnen sie nach den 2026er-Sätzen durch jede Variante. Nackte Prozentsätze ohne Arbeitgeberanteile zu vergleichen, schmeichelt dem Gehalt unfairerweise.

Weg (30.000 € Unternehmensgeld)

Steuer in Estland

Netto bei Ihnen

Effektiver Satz Estland

Geschäftsführervergütung, A1-Bescheinigung in einem anderen EWR-Staat

6.600 € Einkommensteuer

23.400 €

22,0 %

Geschäftsführervergütung, estnische Sozialsteuer greift

7.444 € Sozialsteuer + 4.962 € Einkommensteuer = 12.406 €

17.594 €

41,4 %

Gehalt, Arbeit physisch in Estland (1)

7.399 € Sozialsteuer + 179 € Arbeitgeber-AlV + 359 € Arbeitnehmer-AlV + 2.907 € Einkommensteuer = 10.844 € (2)

18.707 €

36,1 %

Dividende

6.600 € (22/78)

23.400 €

22,0 %

(1) Unterstellt den vollen jährlichen Grundfreibetrag von 8.400 € und den Standardsatz von 2 % kapitalgedeckter Rente. (2) Weitere 448 € fließen in die zweite Rentensäule — Ihr eigenes Geld auf einem Rentenkonto, keine Steuer, deshalb steht der Betrag außerhalb der Steuerspalte.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens landen Dividende und A1-abgesicherte Geschäftsführervergütung exakt gleichauf bei 22 % — Estland ist zwischen beiden tatsächlich neutral. Zweitens: Sobald estnische Sozialsteuer greift, kostet die Vergütungsvariante fast doppelt so viel. Das ist keine Lücke bei Dividenden, sondern der Preis für den Zugang zu einem Sozialversicherungssystem mit Kranken- und Rentenschutz.

Und dann besteuert Deutschland noch einmal

Die 23.400 € Netto-Dividende sind nicht das Ende der Rechnung. Als in Deutschland ansässiger Gesellschafter erhalten Sie den Betrag brutto ohne estnischen Einbehalt — und Deutschland besteuert ihn als Kapitalertrag mit der Abgeltungsteuer von 26,375 % (25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zuzüglich Kirchensteuer, falls einschlägig). Die estnische 22/78-Steuer wird von der Gesellschaft gezahlt, nicht bei Ihnen persönlich einbehalten — deshalb bleibt in der Praxis meist nichts anzurechnen, selbst wenn das DBA dem Grunde nach eine Anrechnung vorsieht. Diese Asymmetrie überrascht viele Gründer.

Auszahlungsweg

Steuer in Estland

Steuer in Deutschland

Kombinierter Effektivsatz auf 30.000 €

Dividende

6.600 € (22/78)

26,375 % Abgeltungsteuer auf 23.400 € ≈ 6.172 €

≈ 42,6 %

Geschäftsführervergütung (A1 vorhanden)

6.600 € (22 %)

Deutsche Steuer nach Anrechnung der estnischen 22 % (Art. 23 Abs. 2b DBA) — meist die Differenz zum persönlichen Grenzsteuersatz von 14–42 % (45 % ab 277.825 €)

je nach Grenzsteuersatz, oft 30–45 %

Gehalt für Arbeit in Deutschland

0 € (kein estnisches Einkommen)

14–42 % (45 % ab 277.825 €) plus deutsche Sozialversicherung statt estnischer 33 %

abhängig vom Gesamteinkommen, meist 35–50 % inklusive Sozialabgaben

Welche Zeile für Sie gilt, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Estland, nicht Estland allein. Artikel 10 regelt Dividenden, Artikel 15 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, Artikel 16 Geschäftsführer- und Aufsichtsratsvergütungen, Artikel 4 die Ansässigkeit. Artikel 16 sichert Estland das Besteuerungsrecht an Ihrer Geschäftsführervergütung, selbst wenn Sie nie einen Fuß nach Tallinn setzen; Deutschland rechnet die estnische Steuer im Gegenzug auf Ihre deutsche Steuerschuld an (Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b), sodass keine echte Doppelbesteuerung entsteht — wohl aber die Differenz zu Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei Dividenden fehlt dieser Ausgleich in der Praxis, weil Estland nichts von Ihnen persönlich einbehält. Details dazu im DBA zwischen Estland und Deutschland.

Wann wird Ihre estnische OÜ in Deutschland selbst steuerpflichtig?

Solange Sie in Deutschland leben, bleiben Sie nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig — mit Ihrem gesamten Welteinkommen, nicht nur mit dem, was Sie aus Estland auszahlen. Das betrifft zunächst nur Sie persönlich als Gesellschafter oder Geschäftsführer. Riskanter wird es, wenn die OÜ selbst zum deutschen Steuersubjekt wird.

Führen Sie die Geschäfte faktisch von Deutschland aus — treffen Sie die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen dauerhaft aus Ihrem Homeoffice statt aus Estland —, kann das Finanzamt den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland verorten. Nach § 1 KStG genügt für die unbeschränkte deutsche Körperschaftsteuerpflicht bereits eines von beidem: Satzungssitz oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Die Folge: Ihre estnische OÜ gilt als in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer auf das gesamte Einkommen — auch auf thesaurierte Gewinne. Der estnische 0 %-Vorteil auf einbehaltene Gewinne existiert für eine so behandelte Gesellschaft schlicht nicht mehr, unabhängig vom Handelsregistereintrag in Estland.

Eine mildere, aber ebenfalls reale Gefahr ist die Betriebsstätte: Ein fester Geschäftssitz oder ein ständiger Vertreter mit Abschlussvollmacht in Deutschland begründet eine deutsche Betriebsstätte, deren anteiliger Gewinn deutscher Steuer unterliegt, auch ohne dass die gesamte Geschäftsleitung nach Deutschland verlagert wird. Beide Risiken lassen sich mit echter Substanz in Estland — lokale Entscheidungen, echte Präsenz, dokumentierte Beschlüsse — deutlich reduzieren. Ein e-Residency-Setup ganz ohne estnische Substanz ist der klassische Auslöser für beide.

Greift die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung auf thesaurierte Gewinne?

Möglicherweise, wenn Sie die OÜ beherrschen und diese passive Einkünfte erzielt. Das Außensteuergesetz rechnet deutschen Anteilseignern das unverteilte Einkommen einer beherrschten ausländischen Gesellschaft zu, wenn dieses passiv ist — der Katalog erfasst etwa Zins-, Lizenz- und bestimmte Beteiligungseinkünfte — und die effektive Steuerbelastung unter der Niedrigsteuergrenze von 15 % liegt. Estlands 0 % auf thesaurierte Gewinne liegt klar darunter. Für die meisten aktiv operierenden OÜs mit echtem Geschäftsbetrieb, in denen Sie selbst die Leistung erbringen — Beratung, Softwareentwicklung, Handel auf eigenes Risiko —, greift die Hinzurechnungsbesteuerung in der Praxis nicht, weil dieses Einkommen als aktiv gilt. Relevant wird sie, wenn Ihre OÜ überwiegend Lizenzen, Zinsen oder Beteiligungserträge vereinnahmt oder kaum eigene Substanz vorweisen kann. Lassen Sie diesen Punkt von einem deutschen Steuerberater anhand Ihres konkreten Geschäftsmodells prüfen, bevor Sie größere Gewinne bewusst thesaurieren.

Wenn Sie ohnehin abwägen, ob eine estnische OÜ oder eine klassische deutsche Struktur die passendere Wahl ist, lohnt sich der direkte Vergleich mit Freiberufler-Status oder eigener GmbH — eine deutsche GmbH liegt bei rund 30 % Gesamtbelastung auf Unternehmensebene, ohne dass die deutschen Konsequenzen aus diesem Artikel dadurch verschwinden.

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Ok, los geht's

Wie wählen Sie die richtige Auszahlungsform?

  1. Sie leben in Deutschland und arbeiten nicht selbst operativ mit — Dividende als Hauptweg, ergänzt um eine kleine Geschäftsführervergütung mit A1-Bescheinigung, falls Ihnen an estnischer oder EU-weiter sozialer Absicherung liegt.

  2. Sie arbeiten selbst voll im Unternehmen mit und leben in Deutschland — klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob eine angemessene Vergütung nötig ist; eine reine Dividendenstruktur bei vollem eigenen Arbeitseinsatz ist der Fall, in dem deutsche Finanzämter am ehesten nachfragen.

  3. Ihre OÜ hat echte estnische Substanz — lokale Mitentscheidung, dokumentierte Beschlüsse, tatsächliche Präsenz — das Risiko aus Ort der Geschäftsleitung und Hinzurechnungsbesteuerung sinkt spürbar, unabhängig vom gewählten Auszahlungsweg.

  4. Sie wollen thesaurieren statt ausschütten — das funktioniert nur, solange die Gesellschaft nicht als von Deutschland aus geführt gilt und ihre Einkünfte nicht unter die Hinzurechnungsbesteuerung fallen. Klären Sie das, bevor größere Summen in der OÜ stehen bleiben.

  5. Vorstandsmitglieder ohne echte Tätigkeit — keine Vergütung ist legal und korrekt zugleich. Für nicht erbrachte Leistung zu zahlen, schafft Kosten ohne Substanz.

Dokumentieren Sie Ihre Wahl in jedem Fall: ein Beschluss zur Geschäftsführervergütung (oder deren bewusstem Verzicht), ein Gesellschafterbeschluss je Dividende, ein festgestellter Jahresabschluss und saubere TSD-Meldungen machen aus einer vertretbaren Struktur eine belegbare.

Fazit

Estland verlangt von Ihnen nichts: kein Mindestgehalt, keine Mindestvergütung, keine unterstellte Auszahlung. Eine reine Dividendenstruktur ist legal und mit sauberen 22 % über den 22/78-Mechanismus besteuert, mit 0 % auf im Unternehmen belassenen Gewinn. Die drei Stellschrauben, die Ihre tatsächliche Belastung bestimmen, liegen jedoch in Deutschland: Ihr Ort der Geschäftsleitung, die Hinzurechnungsbesteuerung auf passive thesaurierte Gewinne und die deutsche Steuer auf das, was am Ende bei Ihnen ankommt. Klären Sie diese drei, bevor Sie die erste Ausschüttung beschließen, nicht danach.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 ein Mindestgehalt für Geschäftsführer einer estnischen OÜ?

Nein. Estland schreibt kein Mindestgehalt und keine Mindestvergütung für Vorstandsmitglieder vor. Die kursierende Zahl von 886 € ist der estnische Mindestlohn für Januar bis März 2026 (946 € ab dem 1. April) und getrennt davon die Bemessungsgrundlage für die Mindestsozialsteuer — beide gelten nur für Arbeitsverträge, nicht für die Vorstandsmitgliedschaft als solche.

Kann ich mir aus meiner estnischen OÜ nur Dividende auszahlen und kein Gehalt?

Ja, nach estnischem Recht. Dividenden werden einmal auf Unternehmensebene mit 22/78 des Nettobetrags besteuert — 6.600 € Steuer auf 23.400 € Ausschüttung —, ohne Sozialsteuer und ohne estnische Quellensteuer für nicht ansässige Gesellschafter. Die Grenze setzt Ihr Wohnsitzland: Arbeiten Sie in Deutschland voll im eigenen Unternehmen mit, kann das Finanzamt einen Teil einer reinen Dividendenstruktur als verdeckte Vergütung werten.

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Zahle ich estnische Steuer auf eine Geschäftsführervergütung, wenn ich nie in Estland arbeite?

Ja. Vergütung, die eine estnische Gesellschaft an ein Mitglied ihres Leitungsorgans zahlt, gilt als estnisches Einkommen und wird mit 22 % besteuert, unabhängig vom Ort der Tätigkeit. Das unterscheidet die Geschäftsführervergütung von einem regulären Gehalt, das Estland nur bei physischer Arbeitsleistung in Estland besteuert.

Muss ich estnische Sozialsteuer auf meine Geschäftsführervergütung zahlen?

In der Regel ja, mit 33 % auf den tatsächlich gezahlten Betrag — anders als beim Gehalt gibt es dabei keine Mindestbemessung von 886 €. Mit einer gültigen A1-Bescheinigung aus einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz entfällt die estnische Sozialsteuer vollständig, weil diese belegt, dass Sie bereits im Sozialsystem eines anderen Staates versichert sind.

Wie vermeide ich estnische Sozialsteuer auf die Vergütung?

Beantragen Sie eine A1-Bescheinigung bei der Sozialversicherung des EU-/EWR-Staates oder der Schweiz, in dem Sie versichert sind. Liegt diese vor, entfällt die estnische Sozialsteuer auf die Vergütung vollständig. Klären Sie das vor der ersten Auszahlung — nachträgliche TSD-Korrekturen sind unangenehm, und Ihr Steuerberater braucht die Bescheinigung für die monatliche Meldung ohnehin.

Gibt es estnische Quellensteuer auf Dividenden an mich als deutschen Gesellschafter?

Nein. Auf gewöhnliche Dividenden an nicht ansässige Privatpersonen oder Gesellschaften erhebt Estland keine Quellensteuer. Die estnische Belastung ist die 22/78-Körperschaftsteuer, die die Gesellschaft selbst trägt. Der reduzierte 14/86-Satz mit 7 % Quellensteuer für Privatpersonen wurde zum 1. Januar 2025 abgeschafft, bis auf eine schmale Übergangsregel für davor thesaurierte Gewinne.

Kann ich die estnische 22/78-Steuer auf meine deutsche Steuer anrechnen?

Bei Dividenden in der Regel nicht. Die 22/78-Steuer wird von der Gesellschaft gezahlt, nicht bei Ihnen persönlich einbehalten, sodass in der Praxis meist nichts anzurechnen bleibt — auf die volle Abgeltungsteuer von 26,375 % in Deutschland. Bei einer Geschäftsführervergütung ist es anders: Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b des DBA nennt Direktorenvergütungen ausdrücklich als anrechnungsfähig, sodass die estnischen 22 % auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.

Wann darf meine OÜ überhaupt eine Dividende auszahlen?

Nur auf Basis eines festgestellten Jahresabschlusses, per Gesellschafterbeschluss und nur solange das Nettovermögen über der gesetzlichen Mindestgrenze bleibt. Der Jahresbericht ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Die Gesellschaft erklärt die Ausschüttung anschließend auf TSD Anlage 7 plus INF 1 und zahlt die 22/78-Steuer bis zum 10. des Folgemonats.

Wird meine estnische OÜ automatisch in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich sie von zu Hause aus leite?

Nicht automatisch, aber das Risiko ist real. Treffen Sie die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen dauerhaft von Deutschland aus, kann das Finanzamt den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland verorten und die OÜ als unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig behandeln — dann greifen deutsche Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf das gesamte Einkommen, einschließlich thesaurierter Gewinne. Echte estnische Substanz senkt dieses Risiko deutlich.

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