Mehrwertsteuererklärungen in Estland: Wie man Mehrwertsteuererklärungen einreicht
Die Mehrwertsteuer gehört für Unternehmen immer zu den kompliziertesten Vorgängen. Zunächst müssen die Unternehmen herausfinden, ob sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen, dann müssen sie sich an recht strenge Vorschriften halten. Zum Beispiel müssen sie monatlich eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. In diesem Artikel gehen wir auf alles ein, was mit der Mehrwertsteuererklärung zu tun hat.
Mehrwertsteuererklärung - Was ist eine Mehrwertsteuererklärung?
Die Grundlagen der Mehrwertsteuer haben wir bereits in einem früheren Artikelbehandelt, so dass wir nicht noch einmal darauf eingehen werden, was die Mehrwertsteuer ist. Jedes Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist verpflichtet, bis zum 20. des Folgemonats eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und an die Steuerbehörde abzuführen.
In einer Mehrwertsteuererklärung (oder "Erklärung") gibt ein Steuerpflichtiger (Unternehmen) den Steuerbehörden in dem EU-Land, in dem er registriert ist, Auskunft über:
ihre steuerpflichtigen (besteuerten/befreiten) Umsätze;
die Mehrwertsteuer, die er seinen Kunden in Rechnung gestellt hat (Ausgangssteuer) und die ihm von seinen Lieferanten in Rechnung gestellt wurde (Vorsteuer);
den Betrag der zu zahlenden (oder zu erstattenden) Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich wird in der MwSt-Erklärung berechnet, wie viel MwSt ein Unternehmen zahlen oder erstattet bekommen sollte.
Wer muss in Estland Umsatzsteuererklärungen abgeben?
Grundsätzlich sind alle estnischen Unternehmen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Laden Sie das KMD-Formular und seinen Anhang hier herunter.
Umsatzsteuererklärungen können über die Online-Umgebung e-Tax/e-Customs eingereicht werden: Umsatzsteuererklärungen auf dem Formular KMD und eine Anlage KMD INF, in der alle Verkaufs- und Einkaufsrechnungen mit inländischen Geschäftspartnern aufgeführt sind, die in einem Monat 1.000 EUR übersteigen, müssen auf dem Formular KMD INF erklärt werden. Dienstleistungen an mehrwertsteuerlich registrierte Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten müssen ebenfalls in der monatlichen EG-Umsatzliste angegeben werden, die bis zum 20. des Folgemonats fällig ist.
Für die Abgabe der MwSt-Erklärung muss ein Unternehmen also Ein- und Ausgangsrechnungen sammeln, da diese als Grundlage für die Erklärung selbst dienen und im Anhang aufgeführt werden müssen. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, alle Rechnungen für die nächsten 7 Jahre elektronisch zu speichern.
Vergewissern Sie sich, dass alle Angaben im Formular KMD INF in Ihren Rechnungen enthalten sind.
Sanktionen bei unrichtiger Mehrwertsteuererklärung
Die ordnungsgemäße Einreichung der MwSt-Erklärungen ist äußerst wichtig, da die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften recht hoch sind. Die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe der MwSt-Erklärung/Zahlungen wird mit einer Höchststrafe von 2.000 € geahndet.
Die Einreichung einer falschen MwSt-Erklärung wird mit einer Höchststrafe von 3.200 € geahndet. Vorsätzliche Ungenauigkeiten können Ihr Unternehmen bis zu 32.000 € kosten. Außerdem werden bei verspäteter Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer Verzugszinsen in Höhe von 0,06 % pro Tag erhoben.
Wie Enty Ihnen bei der Umsatzsteuererklärung hilft
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