Estnische Steueränderungen im Jahr 2025: ein umfassender Leitfaden
Letztes Jahr haben wir über die wichtigsten Änderungen in der estnischen Steuerlandschaft für 2024-2025 berichtet ; jetzt stellen wir Ihnen neue Änderungen vor, die im nächsten Jahr in Kraft treten werden.
Estland entwickelt sein Steuersystem weiter und für das Jahr 2025 sind mehrere wichtige Änderungen geplant. Dieser Artikel beschreibt die wichtigsten Änderungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen.
Änderungen bei der Mehrwertsteuer (VAT)
Neue Mehrwertsteuersätze und Zeitplan für die Einführung
Estland führt im Jahr 2025 erhebliche Änderungen an seinem Mehrwertsteuersystem ein, die in zwei Hauptphasen erfolgen. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2025 und konzentriert sich auf ermäßigte Sätze, während in der zweiten Phase Mitte des Jahres ein höherer Standardsatz eingeführt wird.
Anpassung des Normalsatzes:
Der Mehrwertsteuer-Normalsatz wird zum 1. Juli 2025 auf 24 % angehoben.
Dies ist eine der größten Änderungen des Mehrwertsteuersatzes in der jüngeren estnischen Steuergeschichte.
Die Unternehmen müssen ihre Preisgestaltungs- und Buchhaltungssysteme anpassen, um dieser Änderung gerecht zu werden.
Änderungen des ermäßigten Satzes (ab 1. Januar 2025):
Beherbergungsdienstleistungen und Unterkunft mit Frühstück: Erhöhung von 9% auf 13%
Presseveröffentlichungen: Erhöhung von 5% auf 9%
Diese Änderungen zielen darauf ab, die estnischen Mehrwertsteuersätze stärker an die europäischen Standards anzugleichen und gleichzeitig eine gewisse Vorzugsbehandlung für bestimmte Sektoren beizubehalten
MwSt.-Registrierung und Aktualisierung der Vorschriften
Bedeutende Änderungen der Anforderungen an die Mehrwertsteuerregistrierung werden für mehr Klarheit und Flexibilität für Unternehmen sorgen.
Internationale Aktivitäten:
Unternehmen, die ausschließlich außerhalb Estlands tätig sind und einen steuerpflichtigen Umsatz von 0 % erzielen, werden von der Mehrwertsteuerregistrierung befreit.
Diese Vereinfachung verringert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die auf internationale Märkte ausgerichtet sind.
Versicherungs- und Finanzdienstleistungsumsätze werden nun in die Berechnung der Registrierungsschwellen einbezogen.
Kleinunternehmerregelung für EU-Geschäfte:
Neuer Schwellenwert: 100.000 € EU-weiter Jahresumsatz
Vorteile:
Befreiung von der Pflicht zur MwSt-Registrierung in anderen EU-Ländern
Vereinfachte Compliance-Anforderungen
Geringerer Verwaltungsaufwand für kleine Unternehmen
Wichtigste Anforderungen:
Gesonderte Anträge für jedes EU-Land erforderlich
Verlust des Anspruchs auf die Regelung, wenn die länderspezifischen Schwellenwerte überschritten werden
Vollständige Unzulässigkeit der Regelung, wenn der EU-Umsatz im Folgejahr 100.000 € übersteigt
Beschränkungen:
Vorsteuerabzug im Rahmen dieser Regelung nicht möglich
Unternehmen müssen ihren Umsatz in allen EU-Ländern sorgfältig überwachen
Praktische Auswirkungen für Unternehmen
System-Updates:
Die Unternehmen müssen ihre Buchhaltungs- und Kassensysteme aktualisieren
Überprüfung und Anpassung der Preisstrategien an die neuen Steuersätze
Rechnungsvorlagen und Steuerberechnungsmethoden aktualisieren
Überlegungen zur Einhaltung der Vorschriften:
Überprüfung des aktuellen Status der Mehrwertsteuerregistrierung und der Anforderungen
Prüfen Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.
Planung einer möglichen Registrierung in anderen EU-Ländern, falls erforderlich
Finanzielle Planung:
Bewertung der Auswirkungen auf den Cashflow
Preisanpassungen zur Aufrechterhaltung der Gewinnspannen in Betracht ziehen
Planung möglicher höherer Verwaltungskosten
Zeitplan für die Umsetzung:
Vorbereitung auf Änderungen des ermäßigten Satzes bis zum 1. Januar 2025
Planen Sie eine Standardtarifanpassung bis zum 1. Juli 2025
Schrittweise Einführung von Systemaktualisierungen in Betracht ziehen
Änderungen der persönlichen Einkommensteuer
Das Jahr 2025 bringt wesentliche Änderungen der estnischen Einkommenssteuer mit sich, die sich sowohl auf Gebietsansässige als auch auf Gebietsfremde auswirken.
Änderungen der Steuersätze und Grundfreibeträge
Neue Tarifstruktur:
Der Basis-Einkommensteuersatz steigt auf 22 % (von derzeit 20 %) Diese Änderung betrifft alle Arten von persönlichen Einkünften, einschließlich
Arbeitseinkommen
Geschäftseinkommen
Mieteinnahmen
Kapitalerträge
Andere steuerpflichtige Einkommensquellen
Grundfreibetragsrahmen:
Monatlicher Grundfreibetrag bleibt bei 654 €
Jährlicher Höchstfreibetrag: 7.848 Euro
Wichtige Hinweise:
Gilt nur für in Estland steuerlich ansässige Personen
Muss in der Steuererklärung ordnungsgemäß angegeben werden
Kann nicht zwischen Familienmitgliedern übertragen werden
Gebietsfremde können diese Befreiung im Allgemeinen nicht in Anspruch nehmen.
Zeitplan für die Umsetzung:
Der geplante einheitliche Steuerfreibetrag von 700 € wird auf 2026 verschoben.
Diese Verzögerung ermöglicht eine bessere Systemanpassung und Übergangsplanung
Überarbeitung der Dividendenbesteuerung
Erhebliche Änderungen der Dividendensteuerstruktur:
Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes von 14 % für regelmäßige Dividendenzahlungen
Abschaffung der 7%igen Quellensteuer auf ermäßigte Dividenden
Neuer Dividendensteuersatz von 22/78 (ca. 28,21 % auf die Nettoausschüttung)
Auswirkungen auf Unternehmenseigentümer:Höhere effektive Steuerbelastung auf Dividendenausschüttungen
Bedarf an überarbeiteten Gewinnausschüttungsstrategien
Bedeutung des Timings von Dividendenzahlungen
Erwägung alternativer Vergütungsmethoden
Praktische Überlegungen:Überprüfung der bestehenden Dividendenpolitik
Bewertung der Steuereffizienz
Planung für eine erhöhte Steuerpflicht
Bewertung alternativer Gewinnausschüttungsmethoden
Aktualisierungen der kapitalgedeckten Pensionen
Mit der Rentenreform 2025 wird ein flexibleres Beitragssystem eingeführt, wobei die grundlegende Struktur des estnischen Rentensystems erhalten bleibt.
Neue Beitragsstruktur:
Dreistufiges Optionssystem:
2% Beitragssatz (Standardoption)
4% Beitragssatz
6% Beitragssatz
Einzelheiten der Umsetzung:
Automatische Einschreibung bei 2 %, sofern nicht anders angegeben
Möglichkeit zur Änderung der Sätze durch formellen Antrag
Änderungen wirksam ab 1. Januar 2025
Überlegungen für Beitragszahler:
Bewertung des persönlichen Rentenbedarfs
Auswirkungen auf das monatliche Nettoeinkommen
Langfristige Anlagestrategie
Aufwandsentschädigungen für Unternehmen
Die Aktualisierungen für das Jahr 2025 bringen erhebliche Erhöhungen verschiedener Betriebsausgabenpauschalen mit sich und bieten den Unternehmen mehr Flexibilität.
Zulagen für Geschäftsreisen
Tagessätze für ausländische Geschäftsreisen:
Erste 15 Tage: Erhöht auf 75 € (50% Erhöhung)
Anschließende Tage: Anhebung auf 40 € (Erhöhung um 25 %)
Dokumentationspflichten:Ordnungsgemäße Aufzeichnung des Zwecks der Geschäftsreise
Aufrechterhaltung von Belegen
Klare Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben
Einhaltung der Meldefristen
Fahrzeug- und KrankheitskostenEntschädigung für Fahrzeugnutzung:
Neuer Satz: 0,50 € pro Kilometer
Monatlicher Höchstbetrag: €550
Anforderungen:
Detaillierte Fahrtenbücher
Dokumentation des Geschäftszwecks
Regelmäßige Erfassung der Fahrzeugkosten
Leistungen zur Gesundheitsförderung:
Jährlicher Zuschuss: 400 € pro Mitarbeiter
Zuschussfähige Ausgaben:
Sportliche Aktivitäten
Medizinische Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitsbezogene Dienstleistungen
Wellness-Programme
Ausgaben für Unterhaltung und Werbung
Bewirtung von Gästen:
Monatliches Limit auf 50 € erhöht
Qualifizierende Ausgaben:
Geschäftsessen
Unterhaltungsveranstaltungen
Bewirtung von Kunden
Werbegeschenke:
Neuer Höchstbetrag: 21 € (ohne MwSt.)
Voraussetzungen:
Branding des Unternehmens
Ordnungsgemäße Dokumentation
Aufbewahrung der Quittung
Blick in die Zukunft: Sicherheitssteuerpaket (2026-2028)
Dieses umfassende Steuerpaket stellt einen bedeutenden Wandel in der estnischen Steuerpolitik dar und zielt auf die Stärkung der Finanzierung der nationalen Sicherheit ab.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Struktur der Körperschaftssteuer:
2% Steuer auf Jahresgewinne
Vierteljährliches Vorauszahlungssystem:
Zahlungstermine: 10. September, 10. Dezember, 10. März, 10. Juni
Basierend auf den Gewinnen des Vorjahres
Rückerstattungsmechanismus für zu viel gezahlte Beträge
Ausnahmeregelungen und Sonderfälle:
Steuerbefreiung für qualifizierte Dividenden (ab 10% Beteiligung)
Befreiung von im Ausland versteuerten Gewinnen
Besondere Bestimmungen für nicht kalendermäßige Geschäftsjahre
Individuelle Auswirkungen
Umfassende Abdeckung:
Zusätzliche 2% Steuer auf alle Einkommensarten
Effektiver Gesamtsatz: 24% (22% + 2%)
Anwendung auf Gebietsansässige und Nicht-Gebietsansässige
Einzelheiten der Umsetzung:
Einbehaltungspflichten des Arbeitgebers
Individuelle Meldepflichten
Zahlungsfristen und -verfahren
Administrative Anforderungen
Meldepflichten:
Jährliche Gewinnerklärungen
Neunmonatige Abgabefrist
Detaillierte Dokumentationsanforderungen
Systeme zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
Diese Änderungen der Mehrwertsteuer stellen einen bedeutenden Wandel in der estnischen Steuerpolitik dar und erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Planung von Unternehmen jeder Größe. Mit Enty können Sie alle Buchhaltungs- und Steuerprobleme für Ihr Unternehmen in Estland vereinfachen. Entdecken Sie unsere Abonnements und starten Sie 2025 ohne Steuer- und Buchhaltungsprobleme.